Schlagworte wie Generationengerechtigkeit werden im Zusammenhang mit der Rentenentwicklung von Interessensvertretern publikumswirksam lanciert, deren Auftraggeber nicht für Gerechtigkeit bekannt sind. Beispielsweise Versicherungsunternehmen und Investmentbanken, die kapitalgestützte Zusatzversorgungen verkaufen wollen – und wegen ihrer Personaleinsparungen häufig Anlass für Schlagzeilen sind. Ebenso von Arbeitgeberverbänden, die den Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung reduzieren wollen.
Die ihnen nahestehenden politischen Parteien schreiben das sogar in ihre Programme. Zu nennen sind vorrangig CDU/CSU und FDP, die über enge Beziehungen zur Großindustrie sowie zu sogenannten Mittelstandsvereinigungen und Verbänden von Familienunternehmen verfügen. Auch der „Bund der Steuerzahler“, eine Lobbyvereinigung von Steuervermeidern und Steuerbetrügern, ist bei der Verbreitung sozialpolitischer Fake-News sehr aktiv. Dieser gemeinnützige Verein (!) betreibt eine „Schuldenuhr“, die ständig auf die vom Staat aufgenommenen Kredite hinweist. Leider fehlt das Pendant, nämlich eine „Profit-Uhr“, die den Vermögenszuwachs aus hohen Gehältern, Erbschaften, Kapital- und Spekulationsgewinnen anzeigt.
Die aktuelle Diskussion hängt zusammen mit der vom linken SPD-Flügel und der LINKEN geforderten Besteuerung höherer Einkommen, Unternehmensgewinne und Erbschaften. Da der Staat zur Daseinsvorsorge verpflichtet ist und Infrastrukturen aufbauen und erhalten muss, ist er auf Einnahmen (Steuern) angewiesen. Er könnte die Steuersätze so gestalten, dass entweder gar keine oder nur in Ausnahmefällen Kredite aufgenommen werden müssen. In der Volkswirtschaftslehre (Nationalökonomie) gilt seit Jahrzehnten die Erkenntnis: Die Schulden des Staats sind die Summe jener Steuern, die er denen nicht abverlangte, die sie hätten zahlen können.
Will die politische Mehrheit die Steuern angesichts steigender Ausgaben nicht erhöhen, vielleicht sogar senken, müssen zwangsläufig die Ausgaben gesenkt werden. Beispielsweise der Zuschuss zur Rentenversicherung aus dem jährlichen Bundeshaushalt. Reduziert werden sollte nach Meinung der Wirtschaft auch der Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung. Selbstverständlich auch die bislang garantierte Rentenhöhe (48 Prozent des letzten durchschnittlichen Bruttolohns). Auch das Renteneintrittsalter soll zur Disposition gestellt werden. Die dann entstehende Versorgungslücke der Rentner müssten diese dann selbst zahlen. Indem sie während ihres Arbeitslebens (35 Jahre bei vollem Gehalt) Teile ihres Nettogehalts in Versicherungs- und Kapitalfonds einzahlen und dadurch ein kaum einschätzbares Risiko eingehen. Wer nach heutiger Kaufkraft 300 bis 500 Euro monatlich aufbringen kann, spart ein Vermögen zwischen 126.000 und 210.000 Euro an. Ob dieses seinen Wert behält, möglicherweise sogar zunimmt, lässt sich nicht voraussagen. Kursschwankungen, eventuell temporäre Verluste und Kapitalertragssteuer sind einzukalkulieren. Wer auf mindestens 20 Jahre Bezug des zusätzlichen Altersruhegelds hofft, könnte theoretisch nach dem obigen Modell auf monatlich 650 bis 850 Euro zusätzlich zur gesetzlichen Rente rechnen. Letztere dürfte allerdings spürbar geringer ausfallen als bislang. Ob unter dem Strich ein Gewinn bliebe, ist anzuzweifeln.
Konrad Adenauers Rentenreform von 1957 war eine realistische Reaktion auf neue soziale Verhältnisse. Rente musste als Lohnersatz verstanden werden, nicht als Zuschuss auf angespartes Vermögen (das vielfach nicht vorhanden war) oder auf innerfamiliäre Zuwendungen (die zumeist schwer fielen). Sie setzt bis heute voraus, dass im Verhältnis mehr Beitragszahler als Rentner leben und faktisch ein Generationenvertrag bestünde, der von Parität geprägt sein müsse. Niemand darf einen Vorteil erhalten. Vielmehr zahlt jeweils die jüngere Generation zurück, was sie vormals an „Zuwendungen“ (Fürsorge, Erziehung, Ausbildung) erhalten hat. Würde das Werk der Älteren infrage gestellt, besäßen die Erwerbseinkünfte der Jüngeren keine Rechtfertigung.
Zu wenig berücksichtigt blieb die technologische Entwicklung, die zu neuen Formen der Arbeit, der Arbeitsteilung und langfristig zu einer geringeren Beschäftigung führt (Rationalisierung). Die analog zu den tatsächlichen Löhnen und Gehältern dynamisch wachsende Rente überstieg bereits von Anfang an das durch Beiträge zustande gekommene Kapital. An einer die Generationen übergreifenden inhärenten Verschuldung des Staats führt auch Adenauers Reform nicht vorbei. Sie basiert auf einer Generationen übergreifenden Umschichtung. Allerdings hält sie an einer Art Ständestaat fest, nämlich an Beamten, Selbstständigen sowie Arbeitern und Angestellten, die unterschiedlich zur Beitragsleistung herangezogen werden.
Nach 40 Beitragsjahren habe ich mich 2012 in den Ruhestand verabschiedet. Während dieser vier Jahrzehnte habe ich in 35 Jahren die Beitragsbemessungsgrenze überschritten und den Höchstbetrag in die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung eingezahlt. Zusätzlich haben meine Arbeitgeber 32 Jahre lang Beiträge in eine Zusatzversorgungskasse abgeführt, die ich zusammen mit dem Monatsgehalt versteuern musste.
Wäre ich Beamter gewesen und wäre ich entsprechend meiner Tätigkeit in der Privatwirtschaft eingestuft worden, hätte ich während der Arbeitsjahre wohlhabend werden können und wäre es als Pensionär geblieben. Rentenbeiträge hätte ich nicht zahlen müssen. Die Beihilferegelung bei der Krankenversicherung hätte weitgehend für Beitragsfreiheit (freie Heilfürsorge) gesorgt. Und als Pensionär hätte ich mich auf 71,75 Prozent (40 Jahre à 1,79375 Prozent) freuen können, die nach meinem persönlichen Satz zu versteuern wären. Auch die freie Heilfürsorge wäre mir erhalten geblieben.
Darum plädiere ich dafür, das Gerede von der Generationengerechtigkeit einzustellen. Es geht um die Gerechtigkeit gegenüber jedermann. Hätte ich als Angestellter in Österreich gearbeitet, blieben mir nicht 48 sondern 65 bis 70 Prozent des früheren Einkommens als Rente. Ähnlich verhielte es sich in der Schweiz. Und selbst in Portugal sind die Verhältnisse besser als in Deutschland.
Die Besserstellung hat in den erwähnten Ländern ihren Grund in der Rentenversicherungspflicht für jeden. Darum kann nur in der Beitragsgerechtigkeit die Lösung des sowohl durch demografischen als auch durch technologischen Wandel bedingten Problems liegen. Die neue Bundesarbeitsministerin Bas hat sich in diesem Sinn geäußert. Die Koalitionspartner CDU und CSU werden sich dem nicht anschließen. Vielmehr werden sie weiterhin für eine kapitalgedeckte private Zusatzversicherung plädieren und den Nominalsatz der gesetzlichen Rente von 48 auf vermutlich 40 Prozent absenken. Der für halbseidene Analysen bekannte Professor Bernd Raffelhüschen (Walter-Eucken-Institut, Albert-Ludwigs-Universität, Freiburg) hat diesen Wert errechnet. Also spricht man das Irrationale heilig und handelt danach. Das kann nur schief gehen.
Klaus Philipp Mertens

