Einzelartikel aus „https://bruecke-unter-dem-main.de - Frankfurter Netzzeitschrift“

Das kritische Tagebuch

Krieg gegen Fußgänger und Behinderte

Angesichts der E-Roller-Plage ist Frankfurts Dezernat „Mobilität“ überfordert

 

Die Innenstädte vieler Großstädte und die Zentren der Stadtteile befinden sich im Würgegriff von E-Roller-Fahrern. Das Beispiel von Frankfurt am Main steht für viele.

 

Die Corpora Delicti sind immer gleich: E-Roller fahren auf Gehwegen und bedrängen Fußgänger oder rempeln sie an. Das ist besonders gefährlich für Behinderte und Passanten mit Kinderwagen, die nicht schnell ausweichen können. Nicht selten tragen die Opfer Verletzungen davon.

 

Auch an den zumeist illegalen Abstellplätzen herrschen katastrophale Zustände. So sind beispielsweise die Zugänge zu den Tiefebenen der U- und S-Bahnstationen häufig von teilweise übereinander gelegten Rollern eingekesselt, sodass man nur mühsam die Treppen und Rolltreppen sicher erreichen kann. Auch auf den überwiegend schmalen Gehwegen in reinen Wohngebieten (enger als 1,80 m) stolpert man regelmäßig über verkehrswidrig abgestellte E-Roller.

 

Aus eigener Erfahrung kann ich von einem typischen Fall berichten. Der private Gehweg, der von der Straße zum Eingang des Hauses führt, in dem ich wohne, wird regelmäßig von E-Rollern blockiert. Eine schwerbehinderte Nachbarin konnte zwei Tage ihre Wohnung nicht verlassen, weil weder das Passieren mit Rollstuhl noch mit Stock plus Hilfestellung durch andere möglich war. Niemand wagte es, die ineinander verkeilten Rollen voneinander zu lösen und fortzuschieben. Wobei sich auch noch die Frage stellte: Schieben wohin? Auf dem Gehweg würden sie andere gefährden. Die Ränder der Straße sind vollgeparkt von PKWs.

 

Trotz der Masse an Nötigungs- und Körperverletzungsdelikten sieht sich das Frankfurter Straßenverkehrsamt nicht dazu in der Lage, für eine unverzügliche Entfernung der Roller Sorge zu tragen. Es empfiehlt den Betroffenen sogar, eine E-Mail an den Sammelaccount der Verleihfirmen zu senden. Dabei ist bekannt, dass diese sich nicht an die Datenschutzgrundverordnung halten und personenbezogene Daten speichern und an Dritte verkaufen.

 

Wer einen Strafantrag gegen den letzten Benutzer eines E-Rollers stellen will und digitale Fotos des Tatorts und des Rollers beifügt, aus denen das Versicherungskennzeichen und die Metadaten über den exakten Zeitpunkt eindeutig hervorgehen, stößt schnell an die Grenzen eines Rechtssystems, das E-Rollerfahrer noch gar nicht als haftende Delinquenten erfasst hat.

 

Mein persönliches Fazit: Das Frankfurter Straßenverkehrsamt, Teil des Dezernats „Mobilität“ und geleitet von den Grünen, führt einen Krieg gegen Fußgänger und Behinderte.

 

Klaus Philipp Mertens